Honorar

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Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung?

Wiederholt musste ich erleben, dass Mandanten auf Beratung beim Anwalt verzichten, weil Sie glauben, sich den fachkundigen Rat nicht leisten zu können. Dabei zeigte sich nur zu oft, dass eine professionelle Beratung schon im Vorfeld dazu hätte beitragen können, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

 

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese möglicherweise die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Halten Sie bitte hierzu für den Ersttermin die Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung bereit.

 

Zudem haben Sie, abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen, Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen die außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Mit der Prozesskostenhilfe wird Ihnen die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte mit Hilfe eines Anwalts ermöglicht. Zur Überprüfung der Voraussetzungen benötige ich Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse, z. B. Einkommensnachweis, Nachweis über staatliche Unterstützungsleistungen, Rentennachweis, Mietvertrag oder Kreditverträge.

 

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren rechne ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem danach zu bildenden Streitwert ab. Im Einzelfall vereinbare ich mit Ihnen auch gerne ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar. Pauschalhonorare kommen in Betracht, wenn der Bearbeitungsaufwand einer Angelegenheit einigermaßen klar überschaubar ist; Stundenhonorare haben für Sie den Vorteil, dass ich unabhängig vom Gegenstandswert und der Zahl möglicher Problemfälle nur die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit berechne.