Opfervertretung und Nebenklage

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Aktive Mitwirkung  an der Verurteilung des Täters

Als Opfer einer Straftat hat man die Möglichkeit, im Wege der Nebenklage aktiv im Strafprozess an der Verurteilung des Täters mitzuwirken. Als Ihr Nebenklageanwalt nehme ich Ihre Rechte wahr, schütze Sie als verfahrensbeteiligte Person durch geeignete Anträge oder mache etwaige Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche für Sie geltend.

Psychische Unterstützung und geringerer Aufwand

Neben der psychischen Unterstützung hat dies für Sie etwa den Vorteil, dass Sie Ihre Ansprüche nicht noch einmal aufwendig in einem Zivilprozess geltend machen müssen. So konnte ich beispielsweise im Prozess gegen den Attentäter von Halle die Interessen der beiden angeschossenen Dorfbewohner vertreten, indem ich diese vor und während ihrer Aussage unterstützte sowie deren Schmerzensgeldansprüche geltend machte.

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Nehmen Sie Kontakt zu mir auf

Gegebenenfalls kommt die anwaltliche Beratung auch für Sie als Zeuge eines Strafprozesses in Betracht. Insbesondere in dem Fall, dass man sich selbst strafrechtlich belasten könnte, sollte hier in Vorbereitung auf die eigene Aussage anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Sie sind Opfer einer Straftat und möchten aktiv an der Verurteilung des Täters mitwirken?

Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

Ich behandle Ihre Daten mit höchster Diskretion und schütze Sie als verfahrensbeteiligte Person.